alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Jugendfeuerwehrwart
Bürgerliches Gesetzbuch
Jugendfeuerwehrwart
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtshaftung8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353955
Datum08.08.2006 14:23      MSG-Nr: [ 353955 ]7278 x gelesen

Hallo!

Stellt euch mal folgenden Fall vor:

Jugendfeuerwehrangehörige verursachen einen Schaden. Aufgrund von (grober) Fahrlässigkeit hat der Jugendfeuerwehrwart dies nicht verhindern können.

Theoretisch könnte nun der JFW aufgrund der Regelung des §832 BGB für den Schaden Heftbar gemacht werden.

1. Ist dies ggf. ein Fall in dem die Amtshaftung greift?

2. Wenn ja, wie sehen die Rückgriffsmöglichkeiten der Stadt/Gemeinde gegenüber dem JFW aus?

MkG
Marc


Wichtig ist das Gerät für den Einsatz.
Noch wichtiger ist die Hand, die das Gerät bedient.
Doch am wichtigsten ist der Geist, der diese Hand führt.


Ladislaus Widder, Ehrenpräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.323


Amtshaftung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt