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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtshaftung | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 353955 | ||
Datum | 08.08.2006 14:23 MSG-Nr: [ 353955 ] | 7300 x gelesen | ||
Hallo! Stellt euch mal folgenden Fall vor: Jugendfeuerwehrangehörige verursachen einen Schaden. Aufgrund von (grober) Fahrlässigkeit hat der Jugendfeuerwehrwart dies nicht verhindern können. Theoretisch könnte nun der JFW aufgrund der Regelung des §832 BGB für den Schaden Heftbar gemacht werden. 1. Ist dies ggf. ein Fall in dem die Amtshaftung greift? 2. Wenn ja, wie sehen die Rückgriffsmöglichkeiten der Stadt/Gemeinde gegenüber dem JFW aus? MkG Marc Wichtig ist das Gerät für den Einsatz. Noch wichtiger ist die Hand, die das Gerät bedient. Doch am wichtigsten ist der Geist, der diese Hand führt. Ladislaus Widder, Ehrenpräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes | ||||
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