alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikSonstiges zurück
ThemaUrteil Organisationsverschulden bei Übermüdung7 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW354325
Datum10.08.2006 11:50      MSG-Nr: [ 354325 ]4609 x gelesen

Hallo zusammen!

Mir ist da ein interessantes Urteil in die Hände geraten:


Strafbarkeit des Spediteurs für Verkehrsunfall seines LKW-Fahrers wegen Übermüdung aufgrund eines Organisationsverschuldens

1.Ein Speditionsunternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmässig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Strassenverkehr teil- nehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall
mit tödlichem Ausgang verschuldet.

2.Die tödliche Folge eines Unfalls liegt in diesem Fall im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung und bewegt sich im überschaubaren Gefah-
renkorridor des durch die Organisation des verkehrsgefährlichen Systems geschaffenen Ausgangsrisikos.

3.Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des rechtswidrigen Systems. Das daneben bestehende ebenfalls pflichtwidrige Unterlassungsverschulden, nämlich das dem Angeklagten mögliche Unterlassen des Hinderns der Weiterfahrt of-
fensichtlich erschöpfter Fahrer, tritt demgegenüber zurück.

Beide Angeklagte wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitstrafen verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Volltext Urteil

Wenn ich mir vorstelle, dass sich Kollegen auf sog. "Klingelwachen" z.B. nach 24 Std im RTW mit x Einsätzen ohne zu schlafen nach dem Dienst nach Hause fahren...

Oder gibt es irgendwo Dienstanweisungen, die so etwas unterbinden und vorher Ruhezeiten vorschreiben?

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.088


Urteil Organisationsverschulden bei Übermüdung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt