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| Thema | Urteil Organisationsverschulden bei Übermüdung | 7 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 354346 | ||
| Datum | 10.08.2006 12:36 MSG-Nr: [ 354346 ] | 4100 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Problematisch kann ich es mir vorstellen, wenn Schichtdienstler (BF oder freie Wirtschaft) nach 12 bis 14 Stunden oder länger (Arbeit plus Fahrzeiten), als begehrte "Tagesfreizeitler" mit Fahrzeugen der FF ausrücken. Wenn das so ein Problem ist, dann gehe ich davon aus, dass alle entsprechenden Kollegen KEINE Nebentätigkeitsgenehmigungen bekommen, oder diese nur unter der Auflage erteilt werden, dass im Anschluß an den regulären Dienst und vor dem nächsten Dienst über eine definierte Zeit KEINE Arbeitsleistung erbracht werden darf. Dies ist im Sinne der Arbeitnehmer zu überwachen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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