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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 354961 | ||
Datum | 13.08.2006 11:02 MSG-Nr: [ 354961 ] | 179260 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Nur daß man in Eurem schönen Bundesland mal wieder diesbezüglich völlig übers Ziel hinausgeschossen ist Was ist denn in Deinem schönen Bundesland, wenn ich mit einem RTW zu einem VU komme, und die FW nachalarmieren lasse? Kommt dann auch ein EL der Feuerwehr, und übernimmt die gesammte Einsatzleitung? Geschrieben von Christian Fischer Das was bei Euch zum Kunstbegriff "Örtlicher Einsatzleiter" wird (den es eigentlich wenn man fachlich auf der Höhe ist so nicht geben kann) ist sonst überall einfach nur der Einstzleiter. Also bei uns löst nur der Landrat den K- Alarm aus. Der arbeitet dann mit seiner FügK im Landratsamt, und hat vor Ort seinen ÖEL, der die Gesammteinsatzleitung hat. Wer macht das bei Euch? Der EL der örtlich zuständigen Feuerwehr? Geschrieben von Christian Fischer Dann Streifen weg und zurück auf die Schulbank. Wo wir wieder beim Thema der echten Qualität der FüKräteausbildung und dem Verfalldaztum bzw. zwingenden Fortbildung wären. Da hast Du schon Recht, aber mal ehrlich, geht das bei Euch so schnell?? MkG. Christof | ||||
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