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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 354965 | ||
Datum | 13.08.2006 11:25 MSG-Nr: [ 354965 ] | 179017 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Was ist denn in Deinem schönen Bundesland, wenn ich mit einem RTW zu einem VU komme, und die FW nachalarmieren lasse? Soweit es sich um ein originäres Tätigwerden nach FwG ba-Wü und nicht nur um Amtshilfe handelt - ja. Sprich RTW ist zunächst alleine beim VU, vor Ort stelt die Besatzung fest: Perosn eingeklemmt, Feuerwehr wird nachalarmiert --> EL kommt von der Feuerwehr. Geschrieben von Christof Strobl Wer macht das bei Euch? Der EL der örtlich zuständigen Feuerwehr? Im Zweifel ja. Es sein denn die Aufsichtsbehörde übernimmt vor Ort. Was bei K-Alarmen wie Flächenlage nicht der Fall sein wird und bei reinen Punktlagen wird es sich der Landrat (aus Kostengründen) schön überlegene, ob er den K-Schalter umlegt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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