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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Verkehrsunfall
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Feuerwehrgesetz
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg354965
Datum13.08.2006 11:25      MSG-Nr: [ 354965 ]179017 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Christof StroblWas ist denn in Deinem schönen Bundesland, wenn ich mit einem RTW zu einem VU komme, und die FW nachalarmieren lasse?
    Kommt dann auch ein EL der Feuerwehr, und übernimmt die gesammte Einsatzleitung?


    Soweit es sich um ein originäres Tätigwerden nach FwG ba-Wü und nicht nur um Amtshilfe handelt - ja.
    Sprich RTW ist zunächst alleine beim VU, vor Ort stelt die Besatzung fest: Perosn eingeklemmt, Feuerwehr wird nachalarmiert --> EL kommt von der Feuerwehr.


    Geschrieben von Christof StroblWer macht das bei Euch? Der EL der örtlich zuständigen Feuerwehr?


    Im Zweifel ja. Es sein denn die Aufsichtsbehörde übernimmt vor Ort. Was bei K-Alarmen wie Flächenlage nicht der Fall sein wird und bei reinen Punktlagen wird es sich der Landrat (aus Kostengründen) schön überlegene, ob er den K-Schalter umlegt.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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