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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 355348 | ||
Datum | 14.08.2006 22:27 MSG-Nr: [ 355348 ] | 6312 x gelesen | ||
Nabend, Geschrieben von Michael Hilbert Lt. Feuerwehrgesetzt darf Dir durch deine Tätigkeit im Einsatz kein Nachteil entstehen. Ein Arbeitgeber ist eigentlich dazu verpflichtet Dich für Einsätze freizustellen (auch wenn das in der heutigen Zeit durch die Arbeitsmarktsituation immer seltener angewendet wird) die Lohnfortzahlung übernimmt die Komune Jetzt müsste ein EEJ nur noch ein Arbeitsverhältnis sein. Isses aber nicht. Es ist ja nur eine Aufwandsentschädigung: keine Arbeit geleistet => kein Aufwand i nder Zeit gehabt => keine Entschädigung. Ich befürchte, das der eine oder andere EEJ-Träger so argumentieren udn damit durchkommen wird :-( ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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