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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355367 | |||
Datum | 14.08.2006 23:39 MSG-Nr: [ 355367 ] | 8869 x gelesen | |||
Mich wundert ja, daß nicht bereits einige Stadtverwaltungen in Städten ohne HA-Feuerwehrkräfte und BF auf die Idee gekommen sind mangelnde Tagesalarmsicherheit mit Ein-Euro-Jobbern auszugleichen. Die Bedingungen für eine solche Beschäftigung dürften meines Erachtens erfüllt sein: Ist sie im öffentlichen Interesse? Ja Werden die neuen Zusatzjobber im kommunalen Auftrag beschäftigt, oder handelt es sich um eine soziale Dienstleistung, die Sie in Ihrer Einrichtung ohnehin anbieten bzw. bereits verrichten? Ja Handelt es sich um eine wirklich zusätzlich geschaffene Arbeitsstelle? Ja, "normale" Stellen würden dafür wohl kaum geschaffen. Wie lange können Sie den 1-Euro-Job anbieten? Er sollte mindestens für 6 Monate verrichtet werden. Unbegrenzt. Ist für die Verrichtung des zusätzlichen Jobs eine spezielle Qualifikation des Mitarbeiters notwendig? Wenn ja, welche ist das? Ja. Tm1/Tm2 absolviert, AGT-Ausbildung und gültige G26.3 sehr wünschenswert. Weitere Fachausbilkdung wird gerne gesehen. Insbesondere da die Arbeitsagenturen für den Aufwand, den man mit der Schaffung der Zusatzjobs hat, 200 € bis 500 € pro Monat und geschaffenen 1-Euro-Job zahlt. Dürfte sich rechnen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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