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Feuerwehrdienstvorschrift
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzausrüstung FwDV 13/110 Beiträge
Autorheik8o l8., maintal / 356691
Datum21.08.2006 19:33      MSG-Nr: [ 356691 ]6422 x gelesen

Ich hätte da mal eine Frage...

In der FwDV 13/1 steht unter 3.2 ...Schutzkleidung, Warnkleidung anlegen (Gesichtsschutz, feuerwehr-Überjacke,...

Welche Kriterien muss denn ein Gesichtschutz erfüllen, um sich Gesichtschutz nennen zu dürfen ?

Gilt eine Schutzbrille (z.B. am Dräger HPS 4100) als Ersatz und ist entprechend gleichwertig ?
Wie verhält sich der Gebrauch des Augenschutzes am Dräge F1 ?

Oder muss ich einen wirklichen kompletten Gesichtschutz haben (herkömmliches Klappvisier) und kann den dann durch eine zusätzliche Augenschutzbrille (Industriebedarf) ergänzen ?

mfg
HeiLo



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