alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Niedersachsen
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen358869
Datum03.09.2006 12:59      MSG-Nr: [ 358869 ]6388 x gelesen
Infos:
  • 03.09.06 BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit

  • Hallo,
    diese Frage wurde sicherlich schon einmal behandelt, bräuchte aber möglichst auch rechtliche Quellen. Land Nds.

    Darf ein neues Mitglied ohne TM I am Einsatzdienst teilnehmen, nach Sinnhaftigkeit sei an dieser Stelle nicht gefragt :-) Wenn nein, wie verträgt sich das mit STGB § 323 c) ( Eigene Gefährdung??)

    Wenn Lücken in der Ausbildung bestehen, z.B. durch Versäumnis an Dienststunden, kann dann der Einsatzdienst ausgesetzt werden, bis eine enstprechende Stundenzahl X geleistet wurde, wiederum in Anbetracht STGB sowie Rechte & Pflichten???


    Gruß Sven

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

     antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.095


    Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt