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Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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Einsatzleitwagen
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RubrikSonstiges zurück
ThemaPolizeispiegel September 200635 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen359271
Datum05.09.2006 21:38      MSG-Nr: [ 359271 ]7595 x gelesen
Infos:
  • 05.09.06 Download Polizeispiegel September 2006

  • Moin

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDa warte ich immer noch auf eine sinnhafte Erklärung der Herren Juristen zu dieser m.E. absolut bekloppten AuffassungDie Erklärung ist recht simpel: Das NEF darf (von den genannten Indikationen wie Transport weiterer Ausrüstung/Medikamente abgesehen) keine Sonder-/Wegerechte nutzen, weil die Rettung des Patienten im RTW abläuft und das NEF dafür irrelevant ist. Tut der Fahrer das trotzdem und macht das gar mit entsprechendem Fahrstil klar, könnte man an eine Nötigung denken. Ob das ggf. wirklich so entschieden werden würde, weiß ich nicht.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinodie in der Praxis zu so netten Dingen führt, dass das NEF dem RTW hinterherzockeltWenn nun das NEF ein Recht zur Benutzung von Sonder-/Wegerecht hat, ist es eigentlich wurscht ob es vor oder hinter dem RTW fährt. Wird auch in besagtem Artikel garnicht behandelt. Hat es kein Nutzungsrecht, ist die Platzierung eigentlich auch egal, nur könnte man beim Einsatz als "Straßenräumer" eben noch auf Dinge wie Nötigung kommen.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinodemnächst vielleicht der ELW dem Löschzug hinterher Auch ein ELW ist zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten, wenn es der Rest des Löschzuges gerade ist. Also kann der vorne, hinten, mittendrin oder auch ganz woanders lang fahren.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinound nicht mehr voraus fahren darf, weil er könnte ja 50 m zu weit vorn an der Kreuzung sein... also ein Nötigung begehen.Der Abstand zum RTW ist bei der unberechtigten Nutzung und Durchsetzung von Sonder-/Wegerechten doch völlig egal. Der nötigt genauso, wenn er (wie im geschilderten Fall) dem RTW mehrere Minuten später *folgt*.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWie siehts überhaupt mit der Rückfahrt zum Krankenhaus aus, wieso darf dann das NEF überhaupt noch Sonderrechte benutzen? Bis die Übergabe erfolgt ist, ist doch das NEF ggf. in Normalfahrt auch daGerade davon handelte doch der Großteil des Artikels! Mit Verlaub, hast du den überhaupt gelesen?

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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