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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKleine Frage zum Thema: Feuerwehr statt Bundeswehr11 Beiträge
AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg361467
Datum18.09.2006 21:03      MSG-Nr: [ 361467 ]7400 x gelesen

Hey @ll!

Ich habe eine Frage bezüglich der Verpflichtung im Katastrophenschutz, als Ersatzdienst zum Grundwehrdienst.
Und zwar, was ist wenn ich mich hier in meinem Landkreis verpflichten lasse, dann aber nach 2 Jahren in einen anderen Landkreis umziehen muss, weil mich mein Arbeitgeber nicht länger behalten kann (Kann ja heut zutage ganz leicht passieren)?
In den Unterlagen die ich zur Verpflichtung habe steht drin, dass ich mit Wegzug aus meinem Landkreis den Anspruch auf den Freistellungsplatz verliere und alle Risiken selber trage.
Das heißt dann im Klartext, wenn ich mich verpflichten lasse und nach 3 Jahren wegziehen muss und dort keinen Platz bekomme darf ich doch noch 9 Monate zum Grundwehrdienst?
Sehe ich doch richtig, oder?
Weiß von meinem Bruder (der selber für damals noch 7 Jahre verpflichtet war), das er mehrmals in verschiedene Landkreise gezogen ist und nie Probleme hatte, wird das nicht so ernst gesehen?
Bin durch ziemlich verunsichert,? Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
Vielen Dank im Voraus!

MkG

Kevin Schubert



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