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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Eignung zum Atemschutzgeräteträger | 58 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Stuttgart / Baden Württemberg | 362488 | ||
Datum | 25.09.2006 16:20 MSG-Nr: [ 362488 ] | 16526 x gelesen | ||
Hallo, ich hätte mal ein paar Fragen zur Eignung von Atemschutzgeräteträgern, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Es geht mir nämlich nicht um die körperliche Eignung die ja per G26.3 geprüft wird, sondern um die geistigen Fähigkeiten bzw. Dinge wie Schwindelfreiheit oder Angst vor der Technik des Atemschutzes. Die letzte genannte "Angst" hab ich schon erlebt bei Leuten die den Lehrgang (...nach mehrmaligem Anlauf...) bestanden und heute im Einsatzdienst auch unter Atemschutz mit ausrücken. Alle reden immer nur von der physischen Eignung, die psychische Eignung ist doch ebenso wichtig. Bei uns wird darüber schon mal heiß Diskutiert, jedoch nie mit einem Ergebnis das akzeptabel wäre. Habt Ihr soetwas schon einmal erlebt und wie wurde/wird das bei Euch gehandhabt? Atemschutz auch im Nachhinein wieder wegnehmen? Und wie ist das zu begründen ( in einer Zeit, in der jeder klagt oder wenigstens mit einer Klage droht ) - gibt es da Absicherungen für den, der diese undankbare Aufgabe zum Schutz der restlichen Kameraden ausführen muß ? Und wer beurteilt eine solche "Nichteignung" wenn sie geistiger Natur wäre? Viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schonmal im Voraus, Gruß Olli | ||||
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