Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Lagerung von PA unter 0°C zulässig? | 15 Beiträge |
Autor | Heik8o S8., Gefrees - Streitau / Bayern (eigentlich Franken) | 363202 |
Datum | 29.09.2006 11:29 MSG-Nr: [ 363202 ] | 8440 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo zusammen,
gibt es irgendeine Vorschrift, zitierbare Empfehlungen o.Ä. die besagt das PA nicht unter 0°C gelagert werden dürfen?
Hintergrund:
Im Gerätehaus gibts keine Heizung, Ventile eines PA "kleben" bei starkem Frost regelmäßig fest und der PA wird erst nach häufigen öffnen und schließen dicht.
Masken werden nach Übungen im Winter zuhause gewaschen, bei Verschmutzung (durch Einsatz) gehen sie natürlich in die Werkstatt (ohne Pool).
Gruß Heiko
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