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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ganz bestimmtes Kennzeichnungsschild | 6 Beiträge | ||
Autor | Hend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW | 363405 | ||
Datum | 30.09.2006 13:00 MSG-Nr: [ 363405 ] | 6468 x gelesen | ||
Hallo Leute! Ich weiß das Thema Dachaufsetzer usw. wurde schon häufigst besprochen. Ich habe aber eine ganz bestimmte Fragen. http://www.feuerwehrversand.de/23/pid/467/Kennzeichnungsschild.htm Ich wollte mir dieses Schild für mein Auto kaufen. Jetzt steht da aber, dass es nur im "ruhenden Verkehr" genutzt werden darf. Die Tage habe ich aber hier im Forum einen Link gesehen, der genau beinhaltet, dass Kennzeichnungsschilder bzw. Dachaufsetzer nur nicht beleuchtet sein dürfen. Darf ich nun dieses Schild z.B. bei einem Einsatz auf den Weg zum Gerätehaus nutzen? Mir ist klar, dass ich keine weiteren Rechte wie ohne Schild habe. Aber dennoch, darf ich es nutzen? (bzgl. ruhendem Verkehr) Vielen Dank mKG Hendrik Hanekamp Die oben genannte Meinung oder Äußerung stellt nicht die Position meiner Feuerwehr dar, sondern ist ledigliche MEINE eigene Meinung! ---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen--- www.feuerwehr-oerlinghausen.de | ||||
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