Mir ist öters auf Bildern aufgefallen, dass Jugendfeuerwehr Mitglieder bei Einsätzen der Einsatzabteilungen mitfahren. Wie sieht es rechtlich in NRW aus, damit Jugendfeuerwehr Mitglieder mitfahren dürfen. Ich habe von einem Bekannten gehöhrt mind. 16 und die Leistungsspange muss erworden sein. Der Einsatz darf nur bis zur Gefahrengrenze erfolgen. Stimmt das so ?? Wo kann man das nachlesen. Ich sehe das Problem für die Löscheinheitsführer, dass wenn beim Einsatz was passiert sie die gelackmeirten sind.
MFG
Sebastian
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