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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364379 | ||
Datum | 06.10.2006 11:26 MSG-Nr: [ 364379 ] | 10283 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Florian Böhm Mir geht es eigentlich darum, ob meine privat gekaufte Schutzkleidung in irgendeiner Form in "gemeindlichen Besitz" übergehen muss oder nicht. Besitz (=tatsächliche Sachherrschaft) schon mal nicht, denn Besitzer der PSA sollst ja gerade Du sein. Bleibt nur die Frage, ob es auch Eigentum (=rechtliche Sachherrschaft) werden muss. Da sehe ich aber keine Notwendigkeit für. Wie bereits hier dargelegt wurde, sind die Sachen im Schadensfall regelmäßig zu ersetzen. Es sei denn, Dir werden bestimmte private Gegenstände nicht erlaubt. Eine große Berufsfeuerwehr hat zum Beispiel untersagt Hollandtücher am Helm zu tragen, vorstellbar wäre für mich auch, das nur dienstlich gelieferte Nomexmäntel mit der Aufschrift Feuerwehr XY zugelassen werden. Gruß Sven | ||||
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