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Thema | OVG Münster zur Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung | 3 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 366064 | ||
Datum | 17.10.2006 15:25 MSG-Nr: [ 366064 ] | 4987 x gelesen | ||
Den unten aufgeführten Auszug aus einem Gerichtsurteil findet man ja häufiger auf Feuerwehr-Homepages (oder auch als Fusszeile in einem Feuerwehr-Forum). Mich würde interessieren, in welchem Zusammenhang diese Aussage getroffen wurde, welches Verfahren dort stattfand. Anhand des Aktenzeichens hab ich mal gegoogelt, aber da kommt auch nur dieser Auszug. "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." Oberverwaltungsgericht Münster, 10 Az. 63/86 vom 11.12.1987 Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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