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RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehrfahrzeug gestohlen27 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW369295
Datum06.11.2006 15:55      MSG-Nr: [ 369295 ]7498 x gelesen
Infos:
  • 03.11.06 JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto

  • Hi!

    Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche.

    BZRG heißt Bundeszentralergistergesetz. Da drin die Eintragungen in das Bundeszentralregister (für Erwachsene) geregelt.
    Der Bundeszentralregisterauszug, den man bekommt nennt sich umgangssprachlich Führungszeugnis.

    Und dann gibt es in dem Bundeszentralregister eine Unterabteilung für Jugendliche, die nennt sich Erziehungsregister - quasi das Führungszeugnis für Jugendliche und Heranwachsende (ggf. bis zum 21. Lebensjahr).

    Eine Auskunft über die Eintragungen in das Erziehungsregister erhält schon mal per se nur ein kleiner Teil § 61 BZRG

    Angeben muss es der Jugendliche gar nicht, darf sich also als "nicht vorbestraft bezeichnen.

    Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf.

    Deshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden.

    Bei Jugendlichen stellt die Anforderung dieses Zeugnisses eigentlich einen zahnlosen Tiger dar.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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