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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8L., Gießen / | 369557 | ||
Datum | 08.11.2006 17:39 MSG-Nr: [ 369557 ] | 15504 x gelesen | ||
Hallo Leute Laut StVO ist der Fahrer eines Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand ist. Wenn nun z.B. ein Bauteil oder Beladung vom Fahrzeug herunter fällt und eine, Person geschädigt wird, ist der Fahrer ohne wenn und aber dafür haftbar. Genau diese Tatsache beißt sich aber u.a. bei der Feuerwehr mit der Praxis. Wo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt geschieht? Er hat KEINE Chance, vor der Einsatzfahrt eine technische Durchsicht durch zu führen. Bei hauptamtlichen Feuerwehren wird zwar üblicher Weise zum Beginn der Schicht eine Fahrzeugdurchsicht durchgeführt, aber wenn es 3 Std. später alarmiert, ist es durchaus denkbar, dass ein Kamerad zwischendurch am Fz. Trotzdem etwas gemacht hat und der Zustand danach nicht einwandfrei ist. Trotzdem ist der Maschinist für eventuelle Vorfälle haftbar. Wie seht ihr diese Diskrepanz? Habt ihr euch darüber überhaupt mal Gedanken gemacht? | ||||
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