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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 369720 | ||
Datum | 09.11.2006 09:12 MSG-Nr: [ 369720 ] | 16068 x gelesen | ||
Habe gerade auf der Internetseite des Lehrgänge IDF - NRW gelesen, dass dort ein Pilot FIV Lehrgang in 2 Modulen im nächsten Jahr durchgeführt wird. Dabei ändert sich die Lehrgangsdauer von 1x 12 Tage auf 1 Modul a 5 Tage und das zweite Modul 10 Tage, zusammen also 15 Tage. Des weiteren ändern sich die Teilnahme-Voraussetzungen. Das ist auch anders als noch im letzten Jahr(aber bei den meisnte Lehrgängen): Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW stichprobenartig geprüft. Die Teilnehmer werden daher gebeten, Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen. Das wurde sonst eher vernachlässigt, und aufgrund der Unterschrift des Wehrführers gutgläubig angenommen. Die Fragen die sich mir stellen: Warum ändert / verlängert man den FIV während man den FIII verkürzt? (Stichwort Arbeitsplatz) Warum macht man zwei Module? (Stichwort Teilnahme Vorraussetzung Modul2: Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang FIV-I (Pilot) innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn.) Warum wird bei einem ZF Atemschutztauglichkeit vorgeschrieben? Ist das Eurer Meinung nach sinnvoll? Bischen dürftig finde ich die Informationen über den Inhalt....mal abwarten was daraus wird. Anbei die Links zu den beiden Modulen: Modul2 ZF - IDF NRW Modul2 ZF - IDF NRW Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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