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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 369747 | ||
Datum | 09.11.2006 11:21 MSG-Nr: [ 369747 ] | 15222 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Zum Lehrgang: Ich finde es generell sinnvoll, den Lehrgang AGT (auch Sprechfunk, Maschinist, ggfls. TH) als Voraussetzung für die Führungslehrgänge ab Gruppenführer zu nehmen. Die FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor. In BaWü ist schon seit 2001 AGT- und SprFu-Lehrgang Voraussetzung zum TF-Lehrgang. Somit ist es eine Frage der Zeit, bis alle GF-Anwärter auch diese Ausbildung mitgemacht haben. Ein GF, der als "Vorbildung" nur Truppführer aufweisen kann (in manchen Ländern reicht bzw. reichte doch auch nur TM?), ist m.M. nach weniger (um nicht zu sagen: gar nicht) zur vernünftigen Führungsarbeit fähig. eigentlich schrieb schon die alte FwDV 2/1 von 1975 die TF-Ausbildung als Zulassung zum GF-Lehrgang vor. Zur Atemschutztauglichkeit: Muss man als Führungsdienstgrad zwingend atemschutztauglich sein? Zumindest sollte er die AGT-Ausbildung schon mal mitgemqacht haben. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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