News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Arbeitnehmer
RubrikSonstiges zurück
ThemaErsthelfer19 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP371034
Datum15.11.2006 21:22      MSG-Nr: [ 371034 ]5103 x gelesen

Geschrieben von Michael HilbertEin wesentlich effizienterer Schritt ist natürlich die BG ab einem gwissen Maß zu Informieren, aber dies sollte man sich natürlich auch gut überlegen. Wenn alle Stricke reisen und Sicherheitsmängel in großem Maß vorhanden sind, aber nicht behoben werden sollte man diesen schritt eben gehen.

Wie oben geschrieben: sind die Mängle so erheblich das "Gefahr im Verzug" ist, kann auch die FASi Weisungen erteilen. Aber ob das in diesem Fall so zutrifft bleibt fraglich.

Die Einschaltung von Behörden oder Versicherungsträgern sollte allerding die letzte Möglichkeit sein, da man sich ein gutes Arbeitsklima erhalten sollte.
Im Normalfall sollte jeder AG darauf bedacht sein, seinen Laden in Ordnung zu halten (manchmal muss man den Spieß einfach rumdrehen und ihm klarmachen, dass durch Mängel nicht nur die AN, sondern auch die Ware gefährdet ist...)


Meine Meinung, mein Anschiss. Aber wir können drüber reden und teilen.
Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.097


Ersthelfer - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt