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| Thema | Ersthelfer | 19 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Hillscheid / RLP | 371034 | ||
| Datum | 15.11.2006 21:22 MSG-Nr: [ 371034 ] | 5103 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Ein wesentlich effizienterer Schritt ist natürlich die BG ab einem gwissen Maß zu Informieren, aber dies sollte man sich natürlich auch gut überlegen. Wenn alle Stricke reisen und Sicherheitsmängel in großem Maß vorhanden sind, aber nicht behoben werden sollte man diesen schritt eben gehen. Wie oben geschrieben: sind die Mängle so erheblich das "Gefahr im Verzug" ist, kann auch die FASi Weisungen erteilen. Aber ob das in diesem Fall so zutrifft bleibt fraglich. Die Einschaltung von Behörden oder Versicherungsträgern sollte allerding die letzte Möglichkeit sein, da man sich ein gutes Arbeitsklima erhalten sollte. Im Normalfall sollte jeder AG darauf bedacht sein, seinen Laden in Ordnung zu halten (manchmal muss man den Spieß einfach rumdrehen und ihm klarmachen, dass durch Mängel nicht nur die AN, sondern auch die Ware gefährdet ist...) Meine Meinung, mein Anschiss. Aber wir können drüber reden und teilen. Rechtschreibfehler sind von mir und werden meistbietend abgegeben | ||||
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