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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVB im Denkmalschutz (Wohnsiedlung)11 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü371513
Datum18.11.2006 17:41      MSG-Nr: [ 371513 ]6799 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Hessischer VGH
[...]
Im Hinblick darauf, dass brandschutzrechtliche Vorschriften vorsorgliche Schutzbestimmungen für Leben und Gesundheit treffen und dass es nach Ausbruch eines Brandes für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zu spät ist, kann die nachträgliche Forderung von Maßnahmen des Brandschutzes nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine konkrete Gefahr im Sinne der herkömmlichen allgemeinen polizeilichen Definition vorhanden ist, das heißt, ein Schadenseintritt in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich ist; es genügt die fachkundige Feststellung, dass nach den örtlichen Gegebenheiten der Eintritt eines erheblichen Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist; Nach Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18.10.1999 (4 G 3007/97), s. auch Baurecht 2000, S. 553


Je öfter ich diesen Satz lese, desto mehr mag ich dieses Juristendeutsch: Nach Ausbruch eines Brandes ist es für die Anordnung von Schutzmaßnahmen zu spät. Ach neee.

Gruß Fabian



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