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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEinordnung MANV-Komponenten nach § 35/382 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW373123
Datum28.11.2006 02:19      MSG-Nr: [ 373123 ]5555 x gelesen

Hallo Forum,

in welche Rubrik fallen die anrückenden Einsatzkräfte nach einer Alarmierung nach MANV/ÜMANV ?

FW-Kräfte sind gemäß StVO als Feuerwehr immer berechtigt § 35/38 in Anspruch zu nehmen.

RD-Kräfte sind ohne RD-Fahrzeug dazu nicht berechtigt.

Wie sieht es nun mit Helfern der HIOs aus ?

Fallen diese unter die Regelung des RD, wenn sie RD-Fahrzeuge besetzten bzw. weil Vorbereitungen zum MANV gemäß RettG NW zum RD zählen ?
Oder zählen sie zum KS, weil sie aus Einheiten des KS kommen, obwohl kein GSE erklärt wurde ?
Fragen über Fragen ...;-)))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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