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Abrollbehälter
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaErfolgreiche Zustellung einer Vorladung8 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW374188
Datum05.12.2006 10:20      MSG-Nr: [ 374188 ]8042 x gelesen
Infos:
  • 05.12.06 Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner
  • 05.12.06 Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung - oder wie man sich mit dem Funkscanner erwischen lässt

  • Moin!

    Konnte ich jetzt leider nicht klar auf ein Bereich zuordnen, blieb nur noch Kummunikationstechnik...

    Habe ich gerade auf einer Polizei Webseite gelesen:

    Henstedt-Ulzburg (ots) -
    Irritiert waren Beamte der Polizei in Henstedt-Ulzburg, als sie im
    Trögenölk einem Henstedt-Ulzburger eine Zeugenvorladung überbringen
    wollten.
    Als die Funkstreifenwagenbesatzung über Funk Kontakt zu den Kollegen
    aufnahm, hörten die Beamten ihre Stimmen aus der Wohnung im
    Erdgeschoss, der Henstedt-Ulzburger war nicht zu Hause.
    Durch das Fenster konnten sie dann eine Funkantenne sehen, so dass der
    Verdacht bestand, dass der Wohnungsinhaber den Polizeifunk abhört.
    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich die Wohnung des
    Mannes durchsucht, die Polizei fand einen Funkscanner und
    beschlagnahmte diesen.

    Die Beamten ermitteln wegen des Verstoßes gegen das
    Telekommunikationsgesetz, wonach das Abhören des Polizeifunks verboten
    ist.


    ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
    Digitale Pressemappe:
    http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027


    ---------------------------------------------------------------
    Also, Scanner an -> Fenster zu!

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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