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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376533 | |||
Datum | 21.12.2006 22:40 MSG-Nr: [ 376533 ] | 97016 x gelesen | |||
Ich bezweifle jedoch stark, daß das irgendwer so anwendet wie von Dir in diesem Thread dargelegt. Ich kann mir ansonsten nicht vorstellen, daß bei Euch noch irgendwer zur Feuerwehr geht. Es wollen auch immer noch viele Leute Beamte werden - und das obwohl man da auch nicht einfach Kündigen kann. Und auch in anderen BL finden sich im Feuerwehrbereich Ehrenamtliche, die sich aufgrund einer Funktion zu Ehrenbeamten ernennen lassen. Auch bei denen ist Kündigen (zurücktreten/Austreten) so nicht möglich. Man kann allenfalls um seine Entlassung bitten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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