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Feuerwehr
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPressemitteilung zu Sylvester8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg377140
Datum27.12.2006 11:45      MSG-Nr: [ 377140 ]6965 x gelesen

mal eine Frage zu dieser Pressemittelung der FW und PD Hannover:

Silvester ? Feuerwerk

Leider kommt es in jedem Jahr wieder zu Unfällen und Sachschäden beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese können durch richtigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen vermieden werden. Feuerwehr und Polizei Hannover informieren an dieser Stelle über die gesetzlichen Bestimmungen und die notwendigen Sicherheitsregeln.

Für den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 ? darunter fallen die meisten zu Silvester verkauften Feuerwerkskörper ? gibt es Beschränkungen. Abgegeben und verwendet werden dürfen sie nur an Personen über 18 Jahren. Der Verkauf ist in diesem Jahr ab Donnerstag, 28.12.2006 gestattet, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Dezember besteht ein Verkaufsverbot.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und nur durch Personen ab 18 Jahren erlaubt, jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Es ist auszuschließen, dass das Abbrennen dieser Gegenstände zur Gefährdung Dritter
(Eigentum, körperliche Unversehrtheit) z.B. durch Bewerfen, Beschießen anderer Personen oder von Gebäuden bzw. Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern / Raketen) führt.


Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und Schreckschusswaffen ohne Schiesserlaubnis ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt und dies mit einem Bußgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus stellt das Führen einer Gasalarmwaffe ohne den kleinen Waffenschein eine Straftat nach dem Waffengesetz dar.
Die Statistik der vergangenen Jahre zeigt, dass die meisten Unfälle und Sachschäden bei der Handhabung mit Feuerwerksartikeln entstehen. Damit die Freude am Sylvesterfeuerwerk nicht durch Schäden, die durch Leichtsinn und Unkenntnis entstehen, getrübt wird, sollten die nachstehenden Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden! Hierzu gehört auch eine entsprechende Vorbereitung!
Tipps für die Vorbereitung:
- Fenster schließen.

- Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen, auch an abgestellte Gartenmöbel auf Terrasse oder Balkon denken, Mülltonnen schließen.

- An die Haustiere denken, schreckhafte Tiere nicht allein lassen.

- Auf offenes Feuer im Haus achten (z. B. Kerzen), wenn das Haus verlassen wird um den Jahreswechsel mit den Nachbarn zu feiern.

- Für Löschmöglichkeiten sorgen (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher bereitstellen).

- Auf die richtige Kleidung achten, nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.

- Nur in nüchternem Zustand Feuerwerkskörper zünden.


Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Niemals selbst gebastelte oder illegal importierte Feuerwerkskörper verwenden.
- Vorsicht bei Produkten, auf denen keine BAM- Nummer steht.
- Feuerwerkskörper einzeln aus der Verpackung nehmen, und den ?Vorrat? an einer sicheren Stelle deponieren
- Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Anzünden entfernen.
- Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien zünden.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
- Nach dem Zünden unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
- Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort kontrollieren, sondern in sicherem Abstand abwarten und mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
- Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund sicher aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden usw. niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse abgefangen werden können.
- Achten Sie auf andere Personen, die auch Feuerwerkskörper zünden!
- Kindern keine Feuerwerkskörper in die Hand geben.
Wir wünschen Ihnen ein unfallfreies Sylvester und alles Gute für das Neue Jahr.


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Feuerwehr und Polizeidirektion Hannover



Wie "allgemeingültig" (in Bezug auf andere Städte bzw. Bundesländer usw.) ist dieser Text?

Gibts in anderswo z.B. andere Fristen und Vorschriften?

Oder könnte man diese PM allgemeingültig z.B. in die News auf www.FEUERWEHR.de übernehmen?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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