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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Neue FwDV 1 | 48 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 377808 | ||
Datum | 31.12.2006 11:06 MSG-Nr: [ 377808 ] | 26168 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Christi@n Pannier Neue FwDVen werden in BW per Rundschreiben des Innenministeriums bekanntgemacht und den Feuerwehren zur Anwendung empfohlen. In BaWü wird den Gemeindefeuerwehren von allerlei Stellen (IM, LFS, LFV) allerlei empfohlen (Dienstgradanzeichen, Leistungsfähigkeit der Gemeinefeuerwehr, FwDVen, etc.). Was passiert, wenn sich eine Gemeindefeuerwehr nicht an diese Empfehlungen hält und z.B. nicht nach der FwDV 7 verfährt ? Im § 14 des FwG wird den Fw-Angehörigen als Dienstpflicht die Beachtung der Ausbildung(!)- und Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich auferlegt und die "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" schreibt als allgemeinen Grundsatz vor, dass die FW-Ausbildung nach den vom Innenministerium bekanntgegebenen FwDVen erfolgen zu hat. Irgendwie verwirrend, oder gelten die Vorschriften nur zur Ausbildung aber nicht im Einsatz ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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