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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMAN TGL100 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz378131
Datum02.01.2007 16:40      MSG-Nr: [ 378131 ]38759 x gelesen
Infos:
  • 03.01.07 Zusatzspiegel für LKW - Bericht Bundesverkehrsministerium www.bmvbs.de

  • Hallo,

    Geschrieben von Holger Roßwagda weicht mein Wissenstand etwas ab. M.W. ist der Spiegel erst ab 2008 vorgeschrieben ist. Ob diese Vorschrift aber an das Zulassungs- oder Herstellungsdatum des Fahrzeugs gebunden ist weiß ich jetzt nicht. Die Ausrüstung mit dem Spiegel kann aber auf Kundenwunsch bzw. entsprechendem Ausschreibungstext bereits heute erfolgen. Eine mir bekannte für Mitte Januar vorgesehene Fahrgestellauslieferung und Zulassung in 2007 ist ohne den Spiegel. In KA fuhren mir aber auch schon MB-Fahrgestelle zur Auslieferung (in 2006) über den Weg die bereits mit dem Spiegel ausgerüstet sind.

    Hierzu ein Wikipedia-Eintrag:
    Am 12. Dezember 2006 hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossen, dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zuzustimmen.

    Ab 2008 sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.


    In ähnlichem Wortlaut auch direkt auf den Seiten des Verkehrsministeriums zu finden, die Formulierung hier ist aber besser verständlich. Auch liest man, dass deutsche Hersteller freiwillig diese Spiegel schon einige Zeit verbauen, vielleicht konnte man aber auch trotzdem "ohne" bestellen. Da aber alle Fahrzeuge ab EZ 2000 nachgerüstet werden müssen, macht es wohl wenig Sinn, bei einer Fahrzeugbeschaffung die geforderten Spiegel wegzulassen.

    Gruß,
    Michael



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