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RubrikAtemschutz zurück
ThemaUmfang der G 26.343 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW380130
Datum12.01.2007 11:44      MSG-Nr: [ 380130 ]23706 x gelesen

Hallo zusammen,
schon oft gefragt, aber noch nie eine umfassende Erklärung bekommen.
Es geht sich um die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung G 26.3
Ist es richtig, das diese Untersuchung nicht speziell für die Feuerwehr da ist? Ich gehe davon aus
Neben dem Belastungs EKG (komme ich gleich drauf zurück) muß doch neben der Aufnahme der allgemeinen Werte (Größe, Gewicht usw.) auch ein Urintest, Blutbild sowie allgemeiner Zustand untersucht werden, oder ?
Jetzt zum Belastungs EKG. Wieder gehe ich davon aus, das ein Belastungs EKG NICHT speziell für die Feuerwehr und auch nicht speziell für Atemschutzgeräteträger existiert, oder ?
Also muß ein "normales" Belastungs EKG gemacht werden.
Jetzt die Frage an die wirklichen Fachleute. Welche Arten von Belastungs EKG kann man machen ? Muß es das Fahrrad sein? Kann es ein Laufband oder ein Crosstrainer sein?
Wie lange darf man maximal fahren/laufen? (Zeit)
Wie hoch darf der Puls maximal sein?
Wie wird der Max Puls errechnet ? Größe minus 100 ?? Und dann maximal 29 % Übergewicht?
Oder ist der BMI wichtig?
Wie groß ist die Entscheidungsfreiheit vom Doc?
Ich kenne mittlerweile verschiedene Arten vom Belastungs EKG.
alle 2 Minuten um 25 Watt steigern - alle 3 Minuten um 50 Watt steigern - alle 5 Minuten um 50 Watt steigern.
Wann (Wattzahl) wird begonnen?
Und wie "endet" das Belastungs EKG ?
Sofort aufhören und nichts mehr machen?
Sofort ohne Belastung weiterfahren?
Stufenweise (wie bei der Steigerung) wieder auf den Ausgangswert fahren? Dann ist man schnell eine halbe Stunde auf dem Rad.
Wie seht ihr die Aussage, das man mindestens 300 Watt treten muß und keinen stark erhöhten Puls haben darf?
WICHTIG - wo kann man entsprechende Unterlagen einsehen oder downloaden?
Und nochmal die Frage - In wie weit ist der Ermessenspielraum vom Doc bei der DURCHFÜHRUNG des Belastungs EKG? Nicht die Auswertung und damit verbundene Dauer der Tauglichkeit, sondern die Durchführung bezüglich Dauer, Wattzahl, Maximalpuls usw.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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