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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFunkrufnamen 2. TKZ StLF 10/6 bzw. MLF57 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380666
Datum14.01.2007 16:04      MSG-Nr: [ 380666 ]21151 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Ulrich Cimolinound wer soll sich das draußen merken, wenns mit den zweistelligen schon mehr als genug Probleme gibt?

Ich finde das ist kein Problem, denn für alle Einsatzkräfte bleibe weiterhin nur 00 bis 99 interressant und 100 bis 1xx wäre hauptsächlich für Funker interressant bei einer Stabsmäßigen oder größeren Einsatzleitung aus einem ELW 2/ 3 heruas interressant. Diese können einfacher mit Listen arbeiten und auch so ist es m.M nach kein problem so etwas zu lernen. (Einmal angucken reicht für mich meistens, ja ich weiss viele habe da auch probleme bei).

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas sind alles Einsatzfunktionen, die es bei den ersten nur einmal geben darf/gibt, beim letzten sind die meisten schon froh, wenns überhaupt einen gibt.
=> Funktion als solche aussprechen!


Auch eine Möglichkeit. Liesse sich natürlich mal lohnen über Vor- und Nachteile zu dikustieren. Derzeit würde ich lieber daran festhalten.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas hat das mit TLF etc. zu tun?

Nichts, ausser dem Namen. Passt aber Einsatztaktisch eher zu den TLF's, auch wenn der Wassertank nicht so groß ist. aber das ein fahrzeug aus dem rahmen fällt kann man sich ja noch merken, oder?

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas machst Du mit den Waldbrand-TLF mit mehr Wasser? TLF 16/45, TLF 20/40(-W)

Hätte ich besser aufschlüsseln können, bzw. habe ich ein älteres Dokument dazu kopiert, 21 sind für TLF mit geländefähigkeit, allrad, oder so etwas gedacht.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowozu?
Die unterscheiden sich nicht unerheblich in der Beladung (Pulver, Wasser, Schaum)
Die für den öffentlichen Bereich relevanten sind faktisch GTLF - wieso nicht einfach auch so nennen?


Das ist natürlich noch eine bessere Lösung, werde ich gleich mal überarbeiten, so wird auch mehr Platz frei um zwischen Straßen- und allradfahrzeugen zu unterscheiden.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas ist das denn?

target="_blank">so etwas zum Beispiel Es soll sich bei dem Funkrufnamen um Teleskopmasten handeln, die eine DLK 23-12 ersetzten sollen. Die mit größeren Höhen, sollen unterschieden werden bei den Funkrufnamen

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist ein GW - und kein Hubrettungsfahrzeug!

Passt aber besser dort zur unterscheidung, da dort auch noch Platz ist, nennen wir die Gruppe dann doch einfach um und sie heißt dann nicht mehr Hubrettungsfahrzeuge sondern fahrzeuge zur Rettung von Personen und durchführung von Arbeiten im Überflur und Unterflur bereich einschließ Hubrettungsfahrzeugen und Gerätewagen. Dann müsste man auch mal schauen ob es lohnt einen GW-Sprungretter mit Funkrufnummer aufzunehmen.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowozu das Durcheinander vom LF 8 zum HLF 20/16 (LF 24?) über das TSF, zum TSF-W zum GW-Ts?

Da bei der Feuerwehr sehr an traditionellen Werten festgehalten wird, wäre es so einfacher für einige Personen sich für eine solche Lösung zu entscheiden. Und die Kosten (Funkodierstecker, Beklebung mit Funkrufname, etc.) würden etwas in grenzen gehalten.

Ich habe es immer als realistischen Vorschlag erachtet und deswegen auch rücksicht auf soewat wie Tradition und aufwand und Kosten genommen, deswegen entschied ich mich dafür nicht zu sehr durcheinandere zu wirbeln, obwohl ein systematischer aufbau vom GW-Ts über TSF, TSF-W, LF 10/6 bis zum HLF 20/16 natürlich logischer wäre und auch einige Vorteile hätte.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoauch wenn das Hessen vormacht, halte ich davon gar nichts!
Das bekommt außerhalb der jeweiligen Organisation kaum jemand auseinander - und wenn man sowas macht müssen ähnliche Fahrzeuge auch gleich heißen (GW-W, GW-T)...


Stimmt das ist noch überarbeitungswürdig und es besteht diskussionsbedarf. Mal sehen wie man es perfektionieren könnte, bzw. welcher Fahrzeugbedarf und regelungsbedarf denn wirklich besteht.


Geschrieben von Ulrich Cimolinowas ist der Unterschied zum PKW im VB?

PKW die unter Umständen von rettungsdienstmitarbeitern genutzt werden, von den HiOrgs für besondere PKWs genutzt werden kann. Am realistischten wäre es, diesen kennung ausschließlich für Blut-PKW vorzuhalten.

Geschrieben von Ulrich Cimolinofehlt mir der logische Aufbau!

Auch wieder hier versucht an traditionellen werten festzuhalten, bzw. Umrüstkosten zu vermeiden. Rettungsboot wurde gestrichen, ebenso die kennung von RTW (diese kann auch durch 81 erfolgen, in dem bestimmte 1.Teilkennziffern zugeordnet werden). Dadurch konnten die Fahrzeugtypen des rettungsdienstes besser aufgeschlüsselt werden und eine Unterscheidung zwischen GW/AB-ManV, GRTW und Arzttruppkraftwagen erfolgen. Den logischen Aufbau sehe ich so 80 PKW, Blut- Organtransporte 81 und 82 Arztbesetzte Rettungsmittel, 83 und 84 rettungsmittel für den Rettungsdienst, 85 und 86 Fahrzeuge für den Krankentransport, bzw. Katastrophenschutz (86), 87 und 88 Fahrzeuge für einen ManV, 89 Materialfahrzeuge des Katastrophenschutzes. Also das ist doch ein logischer Aufbau.

Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd im dreistelligen Bereich wirds so absurd, dass ich mir die Kommentare spare!

Bedarf an solchen Fahrzeugen scheint, zumindest in einigen Bundesländern zu bestehen, so dass es sich für ein Bundeseinheitliches System lohenen würde, nur um alle unter einen Hut zu bekommen. Natürlich sind diese Fahrzeuge selten, aber einige Bundesländer scheinen einen Bedarf danach zu haben und eine Unterscheidung der Verpflegungsfahrzeuge ist bei längeren/ größeren Einsätzen meiner Meinung nach Sinnvoll.

Es war als realistische Idee gedacht für Bundeseinheitliche Rufnamen. Deswegen habe ich die Rufnamentabbellen der einzelen Bundesländer verglichen und versucht alles unter einen Hut zu bringen ohne einen großen Bedarf an änderungen und somit Kosten zu verursachen. Auch sollten einige Fahrzeugtypen für bestimmte Bundesländer nicht ganz verschwiendenn. Deswegen wurde sie, so absurd sie sein mögen aufgenommen. Und bei bestimmten Fahrzeugen macht eine entsprechende regelung schon Sinn.-

MFG
Thobias



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