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Straßenverkehrsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAmihorn in BRD29 Beiträge
AutorSven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg385232
Datum09.02.2007 12:27      MSG-Nr: [ 385232 ]6302 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Uwe Fischer
Dabei soll das "HuiHui" kein Wegerecht gem. StVO anzeigen, sondern dem Betroffenen anzeigen, dass er anzuhalten hat.

Ob das sinnvoll ist? Wir wissen ja aus eigener Erfahrung, dass viele Verkehrsteilnehmer schon mit dem normalen Martinshorn eines Fahrzeuges hinter ihnen total überfordert sind.

MfG

Sven


Mit freundlichen Grüßen

Sven Lipinski

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