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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAmihorn in BRD29 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt385247
Datum09.02.2007 12:54      MSG-Nr: [ 385247 ]6319 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierWie kommst du darauf, das dies "mehr oder weniger legal schon öfters gemacht wurde"?
Warum sollten diese Töne bzw. Tonfolgen unzulässig sein?


"In Deutschland wird üblicherweise die Tonfolge a'?d" verwendet. Hier wird die Ausführung des Folgetonhorns durch DIN 14610 geregelt. Diese sieht zwei verschiedene Signale für Nutzung auf dem Land (bevorzugter Frequenzbereich 2?4 kHz) und in der Stadt (bevorzugter Frequenzbereich 0,5?2 kHz) vor, entsprechend heißt die Einstellung ?Stadthorn? bzw. ?Landhorn""
(siehe Wiki)


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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