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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 386728 | ||
Datum | 16.02.2007 15:59 MSG-Nr: [ 386728 ] | 30189 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Axel Urban Hmm da lann ich dir leider nicht zustimmen. Im FSHG steht: Als ich mich über die geringe Höhe meiner SFN gewundert habe, wurde mir auf Nachfrage dies so mitgeteilt. Zulagen wurden nicht erarbeitet, also auch keine Zahlung. Geschrieben von Axel Urban Wenn ich das richtig verstehe, müssen auch die Zulagen gezahlt werden. Wenn nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Schichtarbeiter nicht zu Einsätzen kommen. Siehe oben. Es wird nur der normale Grundlohn gezahlt. Müsste man mal untersuchen. Bei einer normalen Tagschicht geht ja nichts verloren. Interessant werden dann die Nachtschichten, die Sonn- und Feiertagsschichten und Schichten an "Hochfeiertagen" also Feiertag-Nachtschicht auf einer Feiertag. Wenn wir gerade dabei sind, Stundegutschriften im AZV und SFN Speicher gibt es bei Fehlzeiten aufgrund von Feuerwehreinsätzen auch nicht. Wobei auch die Schichtführer so flexibel sind evtl. Verspätungen wegen Einsätzen nicht weiterzumelden. Aber in 10 Jahren Schichtarbeit habe ich erst 1 Arbeitschicht versäumt. Als Schichtler ist man ja zu den unmöglichsten Zeiten zu Hause bzw. auf der Arbeit :-) Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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