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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaVorschriften Verbandsführung73 Beiträge
AutorPete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz386951
Datum18.02.2007 17:12      MSG-Nr: [ 386951 ]35641 x gelesen

MinRat Dr. Middelhoff, LMI NRW schrieb in der Z VFDB 1/78, S. 14, Nr. 2.4:

"Das Land NRW wird zunächst in der in Arbeit befindlichen DurchführungsVO zum FSHG 1975 Vorschriften erlassen, die sich mit dem Führen von Verbänden unterhalb der KatSchwelle befassen. Ob dies (..) auch für das Führen von Verbänden oberhalb der KatSchwelle der Fall sein wird, vermag ich heute noch nicht zu sagen."

Weiss jemand, ob diese VO je erlassen wurden und wie sie korrekt heissen, so dass ich sie auch abrufen kann.



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