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Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzunterweisung23 Beiträge
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388288
Datum25.02.2007 16:21      MSG-Nr: [ 388288 ]13646 x gelesen

Zitat aus der FWDV 7: "Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden."
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es bei größeren Wehren praktisch unmöglich ist, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben, deshalb folgende Fragen:
1. Muss jeder AGT persönlich anwesend sein bei der Unterweisungsübung?
2. Gibt es Möglichkeiten, neben der Übung etwas zu unternehmen, damit alle eine (als solche auch anerkannte) Unterweisung erhalten (z.B. eine Art Rundschreiben an alle AGT)?
3. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn jemand keine gültige Unterweisung hat, in den Einsatz geht und es passiert etwas (wenn die Anzahl der Übungen stimmt und der AGT praktische Erfahrung hat)?
Ich interpretiere das Ganze so, dass eine Unterweisung im Atemschutz genauso wie die UVV-Unterweisung für den normalen Einsatzdienst einmal im Jahr auf dem Übungsplan stehen muss (einmalig im Jahr eine Übung abgehalten wird), sich ein Nichtbesuchen dieser Übung aber nicht auf die Einsatztauglichkeit auswirkt (man nicht zwingend persönlich anwesend sein muss) bzw. die betroffenen Personen trotzdem an Einsätzen/als AGT teilnehmen dürfen (natürlich sofern die Übungsbeteiligung in Ordnung ist, schließlich wird auf die Einhaltung der UVV sowohl normal als auch unter Atemschutz immer geachtet, es wird also laufend praktiziert) . Wie seht ihr das?



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