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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 388583 | ||
| Datum | 27.02.2007 13:01 MSG-Nr: [ 388583 ] | 14402 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ingo Horn Bei allem, was ein "richtiger" WOhnungsbrand ist, ist die Vornahme eines weiteren Rohres nicht ausgeschlossen und schon greift die DV3. Und die wiederum ist, wenn ich mich recht entsinne, meistens per Erlass eingeführt. So what? Wo wir wieder bei der Stellung der DVen sind?? Bisher konnte mir noch niemand erklären inwieweit die eingehalten werden müssen, Rechtscharakter haben etc. Gruß Michi Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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