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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 388643 | ||
Datum | 27.02.2007 16:59 MSG-Nr: [ 388643 ] | 23568 x gelesen | ||
Hallo, wie ist es rechtlich: Darf auf einem PKW der zum Führen eines abnehmbaren Sondersignals berechtigt ist, auch bei allen Nicht-Einsatzfahrten das Blaulicht (natürlich ausgeschalten) auf dem Dach sein? Ist das rechtlich i.O oder bedenklich oder sogar verboten? | ||||
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