| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 388646 | ||
| Datum | 27.02.2007 17:17 MSG-Nr: [ 388646 ] | 14373 x gelesen | ||
Hi Bernd, ist leider wie immer das gleiche Thema. Du findest leider nirgens eine Rechtsvorschrift in der geschrieben steht "nein du darfst unter keinen Umständen nie nicht den SA im IA nutzen." Somit gibt es immer wieder die Unbelehrbaren, die dir immer eine Lage darstellen in der doch der SA im IA verwendet werden kann.... endlosdiskutierohneerfolg. Bleibt dir also doch nur der gesunde Menschenverstand (die Abkürzung GMV als ultimative Vorschrift find ich sehr gut :-) ). Mein Vorschlag: Mach ne Übung, lass den SA im Innenangriff vornehmen und gib dann den Befehl "zweites Rohr zur Abschirmung vor!" Frag dannach bei der Manöverkritik ob das optimal ist (vor allem was die Dauer des doppelten Aufbaus betrifft), bzw. was dein Maschinist davon gehalten hat (ist nur eine Übungsmöglichkeit). Mehr geht leider nicht, da die FwDV leider (für einige in ihrer Meinung sehr gefestigte) zu lasch gefasst ist. Gruß Daniel | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|