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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTauglichkeitsuntersuchung3 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz389218
Datum02.03.2007 19:13      MSG-Nr: [ 389218 ]5893 x gelesen

Hallo!

Wieder einmal habe ich eine kleine Frage an die Rheinland-Pfälzer hier im Forum.

Nach §12 Abs. 4 LBKG dürfen ja nur Personen in der freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst verrichten wenn sie dafür körperlich und geistig geeignet sind.

Kann mir mal jemand die Grundlagen einer solchen Untersuchung bzw. den Inhalt einer solchen Untersuchung mitteilen? Evtl. auch Quellen nennen? Ich habe da bis jetzt nichts richtiges gefunden. Es kann ja wohl nicht nur die G26/II bzw. G26/III sein, oder?

Gruß vom Berg

Jakob


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