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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Vorschriften 'funktionierende' FuG´s ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 389743 | ||
Datum | 06.03.2007 13:46 MSG-Nr: [ 389743 ] | 6609 x gelesen | ||
Hallo Forum! Blöde Frage, aber steht irgendwo in einer FwDV (oder einer UVV) drin, daß eine Feuerwehr über funktionierende Handfunkgeräte verfügen muss? Ferner, ob die Atemschutztrupps im IA sowie der Sicherungstrupp zwingend mit funktionstüchtigen Handfunkgeräten ausgerüstet sein müssen? (die neue FwDV7 hab ich leider nicht) Keine Sorge, ich brauch nur eine durchschlagende Begründung, wieso unsere defekten Akkus endlich sofort erneuert werden müssen und dies nicht mehr bis zur regulären Jahresbestellung warten kann. An der Est. von anderen Wehren Geräte/Akkus ausleihen ist zwar ´ne nette Idee aber auch nicht so der Bringer. Ach ja, Frage am Rande: Steht irgendwo, daß ein MZF ein "Muckenfreies" 4m-Funkgerät braucht? Grüße finki M. L. Fink GW / GF FFw Ried | ||||
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