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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Bund LF 10/6 für den KatS | 180 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 389871 | ||
Datum | 06.03.2007 20:26 MSG-Nr: [ 389871 ] | 203724 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott Und, ach so, wenn die Argumentation hin zum ZS ziehen würde, dann müsste man doch erst recht fragen wieso das THW als ursprünglich reine ZS-Organisation sich um Hochwasser, Ölschäden und dergleichen kümmern muss... Richtig! Folgerichtig müßtest Du diese Frage dann aber auch zur Beteiligung der BW und aller anderen, nicht der ÖGA angehörenden stellen. Wenn Du also schon beim Abstecken der Claims bist, solltest Du Dir auch Gedanken zur Besetzung der Fensterplätze über mehrere Wochen machen. Ich denke, dass die betr. Länder das gemacht haben und deshalb das THW hinzugerufen haben. Ach ja, hier nur kurz zu den gesetzlich fixierten Aufgaben des THW. 1. Technische Hilfe im Zivilschutz 2. Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes 3. Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 28.02.07 unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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