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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Prozess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt | 124 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 390955 | ||
Datum | 12.03.2007 23:34 MSG-Nr: [ 390955 ] | 69735 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Oliver Kroh Ordnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet. Was ist denn "ordnungsgemäß"? Nebenbei bemerkt, die Fahrlässigkeit im Strafrecht ist nicht absolut deckungsgleich mit der des Strafrechts. Die Begrifflichkeiten sind mir gut bekannt, musste mich da "beruflich" länger mit beschäftigen. ;-) Wo steht denn jetzt was davon, dass man das mündlich oder schriftlich vorher äußern muss? Gruß Sven | ||||
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