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Tragkraftspritzenfahrzeug
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeues zGG für TSF67 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz390988
Datum13.03.2007 08:38      MSG-Nr: [ 390988 ]23780 x gelesen

Hallo,

im neuen Normentwurf ist die Möglichkeit gegeben, das TSF mit einem zul. Gesamtgewicht von 4,0t zu beschaffen. Es wird auch erwähnt, dass man ohne Zusatzbeladung für örtliche Belange das Fahrzeug mit 3,5t darstellen kann.

Was das damit zu tun hat, dass jetzt mal wieder irgendwo irgendwer ein 4,2t TSF mit FP genehmigt, weiß ich nicht, es hat jedenfalls weder mit der bestehenden Norm noch mit dem Normentwurf was zu tun.

PA gehören übrigens schon seit Jahren zur Normbeladung des TSF, lediglich Bayern hat das Ausnahmen zugelassen.

Die Anhebung des zul. GG liegt wohl eher nicht an aufgeblasener Ausstattung und Beladung der Fahrzeuge. Vielmehr sind eben die neueren Transporterfahrgestelle deutlich schwerer geworden, nicht zuletzt dank gestiegener Sicherheitsausstattung und neuer Abgasnormen. Außerdem ist wohl auch ein in Doppelkabine/Kofferbauweise ausgeführtes TSF schon baubedingt etwas schwerer als sein Kastenwagen-Pendant. Hierbei sollte man aber erwähnen, dass man auch Kastenwagen als TSF mit gleichen Sicherheitsstandards bauen kann wie auch Kofferaufbauten.

Das gleiche Problem wird sich aber wohl auch beim KLF in nächster Zeit stellen. Das war ja eigentlich immer noch knapper am Limit des zul. GG von 3,5t als das TSF. Und warum man dort nicht längst Reserven erlaubt, ist fraglich. Selbst eine oft vorhandene Motorsäge kann man ja da nicht mehr unterbringen, ohne das Fahrzeug zu überladen. Von den Normfeuerwehrleuten mit 75+15kg wollen wir mal gar nicht reden.

Gruß,
Michael



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