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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRausgeschmissen40 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW392104
Datum19.03.2007 21:25      MSG-Nr: [ 392104 ]18187 x gelesen

Hi!

Hast Du den Ausschluss schriftlich mit Begründung und Belehrung?

Der Ausschluss ist ein belastender Verwaltungsakt, dem man widersprechen kann. Wenn das keinen Erfolg hat, kann man dagegen Klagen. Der Erfolg der Klage hängt von der Qualität des Ausschluss-Verwaltungsakt ab, Form und Inhalt. Oftmals sind schon soviele Formfehler in einem Ausschluss, dass eine Anfechtung oft zum Erfolg führt ohne sich über den Inhalt Gedanken machen zu müssen.

Gruß
Sven



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