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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aus Wolmir...'Umständen, die in der jewiligen Person begründet liegen' | 1 Beitrag | ||
Autor | Oliv8er 8K., Gersthofen / Bayern | 393221 | ||
Datum | 26.03.2007 18:21 MSG-Nr: [ 393221 ] | 5002 x gelesen | ||
Hallo, Abgeleitet aus Wolmirstedtprozess von Christian Markhoff die Frage: "Das Gericht hat die Tatbeiträge beider Frauen hinsichtlich der Verursachung des Unfalls gleich gewertet. Die unterschiedlichen Strafen resultieren aus Umständen, die in der jewiligen Person begründet liegen."null Wenn ich mich nicht komplett irre, ist damit die Vorgeschichte zu der Person gemeint. Sprich wie sich bis dato verhalten hat oder ob sie schon einmal "auffällig" wurde. Das wurde der PKW-Fahrerin leider negativer ausgelegt, weil sie wohl schon einmal wegen Unfallflucht auffällig wurde. Gruß Oliver | ||||
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