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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWarum steht hier die Kameradschaft über dem GMV?50 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds393278
Datum26.03.2007 21:32      MSG-Nr: [ 393278 ]12657 x gelesen
Infos:
  • 27.03.07 Wolmirstedt: Urteil im Prozeß zum Unfall mit Feuerwehrfahrzeug
  • 27.03.07 Volksstimme: Urteil im Prozess um Feuerwehr-Unfall von Glindenberg

  • Hallo Freunde, schon wieder ich..
    In einer der Mails fragte ein Teilnehmer an, was es denn hiesse, "Auf Grund der verschiedenen Persönlichkeiten.."

    Ich glaube , dass ich diese Frage IN ETWA (ich war nicht ind er Kammer!) beantworten kann.

    Zuvor eine Erklärung, mit der ich etwas zaudere: Ich möchte nicht als der "Hans Dampf in allen Gassen " angesehen werden, ich will lediglich meinen Hintergrund dar legen, um zu zeigen, dass das Grundwissen da ist.

    Ich bin Schöffe an einem Landgericht im sechsten Jahr (zweite Wahlperiode)

    Es gibt das sogenannte "richterliche Denken", welches sich oftmals dem Bürger verschließt.
    Auch ich tue mich da oftmals mit schwer, die Gründe darzulegen würde den Rahmen sprengen..

    Wenn eine Kammer einen Deliquenten zu beurteilen hat, so fließen das sehr viele menschliche Parameter mit ein.

    Es geht auch immer um die sogenannte Sozialprognose (ist es zu erwarten, dass ein Urteil zur Einsicht des Unrechts führt oder nicht) und es geht - und das nehme ich in diesem Falle an -
    um die Beurteilung der Reife.

    Ganz typisch: Wird eine/einer im Alter von 21 Jahren beurteilt, so muss der Richter fragen, ob noch Heranwachsender auf Grund seiner Reife oder schon Erwachsener.
    Was heißt: Er wird entweder nach Jugendstrafrecht - hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund - oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Hier ist es die Sühne, die gefordert wird.

    Oftmals kommt der Gedanke auf, dass der Staat "rächen" will. Das aber gibt es nicht, es gilt, den sogenannten Rechtsfrieden herzustellen. (Sühne und Verhinderung weiterer Straftaten)

    Wie ich schon vorher schrieb, ich kenne den Einzelfall nicht, ich kenne nicht den Urteilstenor.

    Vorstellen (sic) kann ich mir, dass die Kammer unterschiedliche Reifegrade festgestellt hat - und daher auch unterschiedlich urteilen müssen.

    Sicherlich war auch ein Urteilsgrund: Wer hat gefahren und wer war "nur" Fahrzeugführer.

    Wobei ICH in diesem Falle (Fahrer/Fahrzeugführer) vermutlich !! gleiche Schuld hätte verteilt.
    Aber das kann man nur in wirklich exzessiver Beratung (die übrigens immer geheim ist, das sogenannte Beratungsgeheimnis) heraus arbeiten.

    Ich hoffe, da ein klein wenig Verständnis für ein Urteil wecken zu können.

    Gruß Klaus



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