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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394073 | ||
Datum | 31.03.2007 09:36 MSG-Nr: [ 394073 ] | 73827 x gelesen | ||
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Es mag zwar vielerorts eine Entschädigungssatzung geben, allerdings werden nicht überall Aufwandsentschädigungen an die FM bezahlt. Richtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht. Und deshalb sehe ich es auch nicht ganz ein, warum freiwillige Tätigkeit für das Land (=freiwilliger Polizeidienst) bezahlt wird, während die Tätigkeit auf kommunaler Ebene nicht entlohnt wird. Da stimmen wir im Grundsätzlichen überein. Die politische Schweinerei ist jedoch die generelle Ungleichbehandlung. Machen wir doch mal zum Vergleich eine reale Einsatzrechnung auf (war dabei): Brand (leerstehender) Bauernhof, Zwei Wehren + örtliche DRK-SEG Alarmierung um 23:15, Einsatzende um 05:30 Feuerwehrmann: Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben) DRK-Helfer: 0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten. Dagegen sind die Differenzen zwischen frw. Polizeidienst und FF geradezu lächerlich. Schau mal rein: http://www.helfergleichstellung.brk.de/ Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | ||||
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