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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394138 | |||
Datum | 31.03.2007 13:28 MSG-Nr: [ 394138 ] | 73673 x gelesen | |||
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Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen..... Das würde vermutlich den HiOrg auch nicht nicht schmecken... ;-) Selbst wenn man die HiOrg als solches unangetastet ließe und fordern würde "nur" die Aufgaben Brandschutz, allgemeine Hilfe, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz auf eine einheitliche staatliche Organisation zu übertragen, dürfte man sich nicht viele Freunde machen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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