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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 394140 | ||
Datum | 31.03.2007 13:33 MSG-Nr: [ 394140 ] | 73557 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Richtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht. Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü? Geschrieben von Udo Burkhard Feuerwehrmann: Bei uns: Keine Aufwandsentschädigung und auch keine Schmutzzulage. Vermutlich würde man auch die ein oder andere eingesetzte Einsatzkraft an diesem Tag an ihrer Arbeitsstelle antreffen. Und auch hier würde mich die deiner Meinung nach bestehende Rechtsgrundlage für BaWü interessieren. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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