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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beiträge
AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg394140
Datum31.03.2007 13:33      MSG-Nr: [ 394140 ]73557 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • 12.04.07 Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  • 28.03.07 Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • 05.12.06 Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • 05.12.06 Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]

  • Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardRichtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht.
    Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü?

    Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    Bei uns: Keine Aufwandsentschädigung und auch keine Schmutzzulage. Vermutlich würde man auch die ein oder andere eingesetzte Einsatzkraft an diesem Tag an ihrer Arbeitsstelle antreffen. Und auch hier würde mich die deiner Meinung nach bestehende Rechtsgrundlage für BaWü interessieren.

    MfG


    Daniel Nagel
    FF Malsch Abt. Völkersbach

    Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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